Alles aus einer Hand - Alles gut

Datenschutz

Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgesetze und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist

Raumpflegeservice Schmutzteufelchen

Geschäftsführer: Ulrich Höger

Falkeinsteinstraße 5 | 76307 Karlsbad

Fon: 07202 924986
E-Mail: info@schmutzteufelchen.de

 

1.    Gel­tungs­be­reich

Nach­fol­gen­de Da­ten­schutz­er­klä­rung gilt für die Nut­zung die­ser Internet­sei­te. Bei der Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten werden die gel­ten­den da­ten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re der EU-Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung (DS­GVO) beachtet.  Die erhobenen und analysierten per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten werden ausschließlich genutzt, um Ih­nen diese Webseite fehlerfrei an­bie­ten zu kön­nen.

Durch die Nutzung/Ver­wen­dung die­ser Internetseite stimmen Sie der Er­fas­sung, Nut­zung und Über­tra­gung Ih­rer Da­ten ge­mäß die­ser Da­ten­schutz­er­klä­rung zu.

2.    Datenerfassung auf dieser Internetseite

a.   Alle automatisch generierten Daten werden uns durch unseren Webseiten-Provider Strato (Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen) oder andere externe Tools wie z.b. Google Analytics bereitgestellt sobald Sie diese Internetseite nutzen. 

Durch die Nutzung dieser Internetseite wird Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet. Hierbei wird Ihr Surfverhalten mit Hilfe sogenannter Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen anonym analysiert. Für Sie wichtig ist, dass das Surf-Verhalten nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden kann.

b.   Andere Daten teilen Sie uns direkt mit indem Sie diese in unser Kontaktformular eingeben.

3.    Nutzung der bereitgestellten Daten

Zum einen werden die Daten für einen fehlerfreien Betrieb dieser Internetseite genutzt, zum anderen zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens.

4.    Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten.

Sie haben außerdem das Recht, auf Berichtigung oder Löschung der Daten. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Außerdem besteht das Recht, auf die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sehen Sie hierzu die Datenschutzerklärung „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.

5.    Allgemeine Hinweise

Der Betreiber dieser Internetseite behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und konform den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Mit der Benutzung dieser Internetseite, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Wir möchte darauf hinweisen, dass Datenübertragungen via Internet immer das Risiko von Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein hundertprozentiger Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte kann trotz aller Sorgfalt nicht gewährleistet werden.

6.    Was ist unter dem Begriff personenbezogene Daten zu verstehen

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und wird in Art. 4 Nr. 1 definiert. Danach sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Personen sind. In der Praxis fallen darunter also sämtliche Daten, die auf jedwede Weise einer Person zugeordnet werden oder zugeordnet werden können. Beispielsweise zählen die Telefonnummer, die Kreditkarten- oder Personalnummern einer Person, die Kontodaten, ein Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, die Kundennummer oder die Anschrift zu den personenbezogenen Daten.Da sich in der Definition der Ausdruck „alle Informationen“ findet, ist davon auszugehen, dass der Begriff „personenbezogene Daten“ möglichst weit auszulegen ist. Dies geht auch aus der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hervor. So fallen auch weniger eindeutige Informationen wie Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, welche die Angabe der Uhrzeit, zu der ein Arbeitnehmer seinen Arbeitstag beginnt und beendet, sowie der Pausen bzw. der nicht in die Arbeitszeit fallenden Zeiten enthalten, in die Kategorie personenbezogene Daten. Auch die schriftlichen Antworten eines Prüflings und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten sind „personenbezogene Daten“, wenn der Prüfling theoretisch identifiziert werden kann. Selbiges gilt auch für IP-Adressen. Hat der Verarbeitende die rechtliche Möglichkeit den Provider zur Herausgabe weiterer Zusatzinformationen zu verpflichten, welche den hinter der IP-Adresse stehenden Nutzer identifizieren können, so ist diese ein personenbezogenes Datum. Zudem ist darauf zu achten, dass nicht nur objektive Informationen personenbezogen sein können. Auch subjektive Informationen wie Meinungen, Beurteilungen oder Einschätzungen können personenbezogene Daten sein. So etwa die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person oder die Einschätzung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers.

Zu guter Letzt besagt das Gesetz, dass die Informationen für einen Personenbezug sich auf eine natürliche Person beziehen müssen. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Datenschutz für Angaben über juristische Personen wie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten nicht greift. Für natürliche Person hingegen beginnt und erlischt der Schutz mit ihrer Rechtsfähigkeit. Grundsätzlich erlangt ein Mensch diese Fähigkeit mit seiner Geburt und verliert sie mit seinem Tod. Für einen Personenbezug müssen Daten daher bestimmten oder bestimmbaren lebenden Personen zuzuordnen sein. Neben den allgemeinen personenbezogenen Daten sind vor allem die besonderen Kategorien personenbezogener Daten von hoher Relevanz, da sie ein höheres Schutzniveau genießen. Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.

8.    Einwilligung - Mit der Nutzung dieser Webseite willigen Sie automatisch der Verarbeitung personenbezogener Daten zu.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist generell verboten, so lange sie nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder der Betroffene in die Verarbeitung eingewilligt hat. Durch die Einwilligung des Betroffenen in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, wird der Betroffene in die Lage versetzt, über sein Grundrecht zu verfügen.Die grundsätzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer rechtsgültigen Einwilligung sind in Art. 7 DSGVO festgehalten und in Erwägungsgrund 32 weiter spezifiziert. Diese muss freiwillig, für einen konkreten Fall, nach ausreichender Information des Betroffenen und unmissverständlich abgegeben werden. Damit eine Einwilligung freiwillig ist, muss der Betroffenen eine echte Wahl haben. Zusätzlich gilt das sog. „Kopplungsverbot“. So darf ein Vertragsabschluss nicht von der Einwilligung zur Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Durchführung des Geschäftes nicht nötig sind. Zudem muss die Einwilligung an einen oder mehrere bestimmte Zwecke gebunden sein, die dann ausreichend erläutert sind. Soll die Einwilligung die Verarbeitung von besonderen personenbezogenen Daten legitimieren, muss sie sich ausdrücklich auf diese beziehen. Der Betroffene muss in allen Fällen über die Möglichkeit zum Widerruf seiner Einwilligung aufgeklärt werden. Der Widerruf muss dabei genauso leicht möglich sein, wie die Abgabe der Einwilligungserklärung selbst. Es besteht kein Formerfordernis für die Einwilligung, auch wenn die schriftliche Einwilligung aufgrund der Rechenschaftspflichten des Verantwortlichen weiterhin zu empfehlen ist. Sie kann daher auch in elektronischer Form erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass laut Erwägungsgrund 32 eine Einwilligung nur durch eine eindeutige Handlung zustande kommen soll. Dies lässt auf das Erfordernis eines Opt-Ins schließen. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang stellt die Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft dar. Für unter sechzehnjährige besteht bei diesen ein zusätzliches Einwilligungs-, bzw. Zustimmungserfordernis durch die Erziehungsberechtigten. Dabei unterliegt die Altersgrenze einer Öffnungsklausel. Mitgliedstaaten können diese durch eine nationale Regelung bis auf 13 Jahre senken. Sollte sich das Angebot des Dienstes explizit nicht an Kinder richten, ist er von der Vorschrift befreit. Dies gilt aber nicht für Angebote, die sowohl Kindern als auch Erwachsenen offen stehen.

9.    Eine Weiterverarbeitung der von Ihnen erhobenen Daten für andere Zwecke als für den die Daten ursprünglich erhoben wurden findet nicht statt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke als die, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, sollte nur zulässig sein, wenn die Verarbeitung mit den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar ist. 2In diesem Fall ist keine andere gesonderte Rechtsgrundlage erforderlich als diejenige für die Erhebung der personenbezogenen Daten. 3Ist die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, so können im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten die Aufgaben und Zwecke bestimmt und konkretisiert werden, für die eine Weiterverarbeitung als vereinbar und rechtmäßig erachtet wird. 4Die Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke sollte als vereinbarer und rechtmäßiger Verarbeitungsvorgang gelten. 5Die im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehene Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch als Rechtsgrundlage für eine Weiterverarbeitung dienen. 6Um festzustellen, ob ein Zweck der Weiterverarbeitung mit dem Zweck, für den die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar ist, sollte der Verantwortliche nach Einhaltung aller Anforderungen für die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Verarbeitung unter anderem prüfen, ob ein Zusammenhang zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung besteht, in welchem Kontext die Daten erhoben wurden, insbesondere die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen, die auf ihrer Beziehung zu dem Verantwortlichen beruhen, in Bezug auf die weitere Verwendung dieser Daten, um welche Art von personenbezogenen Daten es sich handelt, welche Folgen die beabsichtigte Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen hat und ob sowohl beim ursprünglichen als auch beim beabsichtigten Weiterverarbeitungsvorgang geeignete Garantien bestehen.

Hat die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt oder beruht die Verarbeitung auf Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, was in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz insbesondere wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses darstellt, so sollte der Verantwortliche die personenbezogenen Daten ungeachtet der Vereinbarkeit der Zwecke weiterverarbeiten dürfen. 8In jedem Fall sollte gewährleistet sein, dass die in dieser Verordnung niedergelegten Grundsätze angewandt werden und insbesondere die betroffene Person über diese anderen Zwecke und über ihre Rechte einschließlich des Widerspruchsrechts unterrichtet wird. 9Der Hinweis des Verantwortlichen auf mögliche Straftaten oder Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Übermittlung der maßgeblichen personenbezogenen Daten in Einzelfällen oder in mehreren Fällen, die im Zusammenhang mit derselben Straftat oder derselben Bedrohung der öffentlichen Sicherheit stehen, an eine zuständige Behörde sollten als berechtigtes Interesse des Verantwortlichen gelten. 10Eine derartige Übermittlung personenbezogener Daten im berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder deren Weiterverarbeitung sollte jedoch unzulässig sein, wenn die Verarbeitung mit einer rechtlichen, beruflichen oder sonstigen verbindlichen Pflicht zur Geheimhaltung unvereinbar ist. 

E-Mail
Anruf